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Wer zahlt meine vom Arzt verordneten Rückenmassagen?

Ihre Krankenkasse. Und Sie zahlen als Patientin oder Patient für Heilmittel zehn Prozent des jeweiligen Mittels und zehn Euro je Verordnung dazu.

Ein Beispiel: Wenn Ihnen auf Rezept sechs Massagen verordnet werden, zahlen Sie zehn Euro für diese Verordnung und zusätzlich zehn Prozent der Kosten pro Massage. Diese Zuzahlungsregel gilt auch für die häusliche Krankenpflege, ist dort aber auf 28 Tage pro Kalenderjahr begrenzt.

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit

 

 

 



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